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1905 wurde das Doppelwohnhaus vom Maurermeister Michael Keck errichtet. Dreigeschossige Putzbauten zu je zwei Achsen mit aufwändig skulpierten Brüstungsfeldern und Fensterbekrönungen. Die äußeren Achsen als Risalite ausgeführt, von Zwerchhausgiebeln bekrönt. Im Satteldach Walmdachgauben. Ursprünglich symmetrisch geplant und ausgeführt, wurde der Giebel des Hauses Nr. 18 bei einem Luftangriff am 20. April 1943 beschädigt und als einfacher Treppengiebel wieder hergestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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