Frankfurter Straße 30
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Frankfurter Straße 30
Flur: 1
Flurstück: 18

1905/06 Neubau des Geschäftshauses durch den Architekten Eduard Walther. Bereits damals Schaufenster in den untersten beiden Geschossen des viergeschossigen Gebäudes. Im ersten Obergeschoss das Schaufenster als mittiger Erker ausgebildet, der über drei Geschosse aufsteigt. Die beiden obersten Geschosse werksteinverkleidet; Brüstungsfelder, Gesimse, etc. reich verziert. Im dritten Geschoss am Erker Pfauenmotiv mit der Initiale "G", ein Hinweis auf den Bauherren J. Gerhardt, der in diesem Haus ein Geschäft für Möbel, Teppiche, Linoleum und Tapeten führte. Über dem vierten Geschoss ehemals als Abschluss eine Balustrade. Im Dachbereich drei Gauben. Insgesamt schönes Beispiel der in Offenbach häufig anzutreffenden Mischung zwischen Historismus und Jugendstil.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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