Villa „Bagatelle“, Eingangsportal
Villa „Bagatelle“, Frankfurter Straße 121
rankfurter Straße, Plan von 1849, Stadtarchiv Offenbach. Dargestellt ist die Frankfurter Straße zwischen Städtischem Lagerhaus (heute Ledermuseum) und Parkstraße. In der Mitte links der Straße die Villa „Bagatelle“ inmitten einer großzügigen Parkanlage, darunter die nicht erhaltene Villa „Löwenruhe“.
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Frankfurter Straße 121
Villa ''Bagatelle''
Flur: 6
Flurstück: 329/1

Die klassizistische Villa liegt etwas zurückgesetzt von der Frankfurter Straße. Sie wurde um 1830 nach Entwürfen des Frankfurter Stadtbaumeisters J. F. C. Hess erbaut und gehörte zum Anwesen Löwenruhe. Dort diente sie als Lust- und Gästehaus und wurde wohl von 1835 bis 1859 vom wohlhabenden Kaufmann Gerard Godard Taets von Amerongen bewohnt. 1884 wurde ein kleiner Anbau angefügt und 1934 das Dachgeschoss zur Wohnung ausgebaut. Zweigeschossiges, verputztes Gebäude mit einfachen Sandsteinfenstergewänden. Hölzerne Klappläden und kleine Schmuckgitter im Obergeschoss prägen den Charakter des Hauses. Seitlich reich verzierter Eingang. Haustür mit Profilierung und Vergitterung erhalten. Die Tür ist gerahmt von vergitterten Fenstern und Reliefen mit Fruchtgehängen und -girlanden. Darüber Gesims mit Zahnschnitt und dreiteiliges Treppenhausfenster. Im Walmdach Gaube mit Lisenengliederung. Kranzgesims mit Zahnschnittfries. Der seitliche Anbau mit Balkon und Sandsteinbalustrade.

Besondere Bedeutung erhält die Villa als gut erhaltenes Beispiel der klassizistischen Villen, die seit Anfang des

19. Jahrhunderts in lockerer Folge an der Chaussee nach Frankfurt errichtet wurden. Dazu zählten auch die heute nicht mehr existierenden Anwesen "Löwenruhe" und "Tulpenhof". Erst ab 1887 wurde das Westend als Villenviertel ausgewiesen und systematisch Neubauten errichtet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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