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Weitgehend unverändert erhaltenes Wohnhaus, erbaut 1900/1901 von Heinrich Metzendorf für Adolf Müller. Das repräsentative Haus ist eines der frühesten Wohngebäude, welche den wahrscheinlich anhand englischer Vorbilder von Metzendorf entwickelten Landhaustyp vertreten: zweigeschossig über hohem Sockel aus gelbem Sandstein, das Erdgeschoss verputzt, das wahrscheinlich in Fachwerk konstruierte Obergeschoss mit kleinen Biberschwanzziegeln vollständig verkleidet, so dass es - mit dem trennenden Fußwalm - wie ein Mansardgeschoss wirkt. Als Abschluß ein Satteldach, das nach Westen mit einer breiten, seitlich abgewalmten Pultdachgaupe, nach Osten mit einer schmalen Satteldachgaupe bestückt ist. Die nördliche Giebelfront tritt in der Mitte risalitartig vor, südlich ein ähnlicher, nach Westen versetzter, dreigeschossiger Erker. Die beiden Eingänge an den Längsseiten jeweils mit Treppenanlagen in Sandstein. Die Fenster differenziert gestaltet. Auf dem weitläufigen Gartengelände südlich des Wohnhauses ein eingeschossiges Wasch- und Gartenhaus, das 1908 vom Büro Georg Metzendorf entworfen wurde. Es wurde mit Veranda über quadratischem Grundriss errichtet und trägt ein Zeltdach.
Das Landhaus Müller hat auch wegen seiner Lage in der großzügigen Gartenparzelle noch seinen ursprünglichen Charakter in besonderer Weise gewahrt. Es ist für die Region von besonderer kulturhistorischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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