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Vermutlich in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts erbaute Villa. Zweigeschossig und großvolumig über Natursteinsockel stehender Bau mit einer auch von abgewalmten Giebeln bestimmten Dachlandschaft. Die ungegliederten Fassaden mit streng geschnittenen Erkern besetzt, rechteckig durchfenstert und partiell bis in die Giebelfelder verschiefert. Sachlicher Landhausstil, im Detail (Gitter, Fensterversprossung) vom Jugendstil bestimmt. Der erhaltene Innenausbau von seltener Vollständigkeit. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |