Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bereits 1875 wurde das Wohnhaus als bestehend verzeichnet. Der dreigeschossige, verputzte Bau ist an der Fassade mit reicher Gliederung in spätklassizistischen Formen versehen. Erdgeschoss rustiziert, mit Segmentbogenfenstergewänden und Holzläden und nach Osten um eine Achse erweitert, dort Balkon darüber liegend. An den beiden Obergeschossen sind die Fenster von Pilastern mit ionischen bzw. korinthischen Kapitellen gerahmt. Hervorhebung der Mittelachse durch leicht vorspringenden, gestuften Risalit, rundbogig überfassten Fenstergewänden und Balustrade im ersten Obergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |