Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bereits 1862 wurde das Eckhaus an der Geleitsstraße errichtet. Bauherren waren der Zimmermeister Franz Groß und der Bauunternehmer Caspar Hasenbach, die ab 1864 den Ausbau der nach ihnen benannten Straße veranlassten. 1877 Umbau und Erhöhung des Gebäudes. Das dreigeschossige, verputzte Mietshaus erstreckt sich entlang der Groß-Hasenbach-Straße über neun Achsen, entlang der Geleitsstraße über zwei Achsen. Gliederung der Fassaden durch Werksteinelemente im klassizistischen Stil. Gleichmäßige Reihung der Rechteckfenster, zum Teil mit Verdachung. An der abgeschrägten Ecke mit Ladeneingang weit vorspringender, durch Pilaster gerahmter Eckerker auf kräftigen Konsolen. Darüber Balkon mit schmiedeeisernem Brüstungsgitter. Abschluss des Eckbereichs durch Mansarddach mit schönen klassizistischen Fenstergewänden. Daneben ursprünglich beidseits Satteldach mit Gauben, heute an der Groß-Hasenbach-Straße modern ausgebaut. Hier auch Giebelfeld über zwei Achsen mit ehemaliger Hofeinfahrt, die im Schlussstein die Datierung "1899" trägt und damit einen Umbau des Erdgeschosses bezeichnet. Unterteilung der Ladenfenster durch Pfosten mit filigranen Lorbeergebindereliefen.
Der qualitätvolle Bau hat als Eckhaus an der Geleitsstraße gegenüber der Erich-Kästner-Schule (siehe Geleitsstraße 18) hohe städtebauliche Wirksamkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |