Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am Endpunkt der Castillostraße stehende und Blickfang bildende Villa von 1908. Qualitätvolles Beispiel eines seit den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts gängigen Bautyps mit asymmetrischer Front. Die linke Seite ist als übergiebelter und einachsig, barockiesierend durchfensterter Risalit ausgebildet; dahingegen weist die zurücktretende Rechte eine buntsandsteinerne Veranda mit überdachtem Freisitz auf. Obgleich formal einem traditionellen Konzept verpflichtet, kündet sich etwa mit der spontanen Gliederung bzw. der Ästhetisierung der freien Wandfläche eine vom klassischen Kanon gelöste Gestaltungsweise an. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |