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Das Barockhaus aus dem ersten Viertel des 18. Jahrhunderts erhält seinen besonderen Rang unter den Kulturdenkmälern Offenbachs als eines der wenigen erhaltenen Hugenottenhäuser. Es war ursprünglich Wohnhaus der Pfarrerswitwe Anna Maria Romagnac, die es 1782 ihrer Gemeinde testamentarisch vermachte. Bis zu diesem Zeitpunkt war ein kleines Haus von 1705/06 mit der Adresse Domstraße 1 Pfarrhaus der Gemeinde. Kurz nach der Schenkung westliche Erweiterung des neuen Pfarrhauses. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Haus bei einem Luftangriff schwer beschädigt und anschließend notdürftig repariert. 1975 umfassende Renovierung.
Zweigeschossiges, verputztes Wohnhaus mit Mansarddach und Dachgauben in Biberschwanzziegel- und Schieferdeckung.
Im Inneren Treppenaufgang mit filigranem eisernem Geländer, Saal und Stuckdecken erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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