Kaiserstraße 84
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Kaiserstraße 84
Flur: 3
Flurstück: 287

Das viergeschossige Wohnhaus wurde 1903 fertig gestellt; als Architekt zeichnete das Bauunternehmen Jean und Max Keiser. Die sorgfältig gearbeitete Hausteinfassade im Erdgeschoss mit seitlichem Eingang. Dieser in einem Dreieckgiebel mit Eule, Wappen, Blattwerk und Band geschmückt. Am ersten Obergeschoss vorkragende Brüstung mit zwei Eulenskulpturen, am zweiten Obergeschoss flach gehaltene Brüstung mit Balustrade und einem Kartuschenfeld mit Blattwerk. Im vierten Geschoss Erker, ebenfalls mit Balustrade und seitlichen Kartuschen, darüber hoher, geschweifter Giebel im Stil der Neorenaissance. Die schlichten Fenstergewände im Brüstungsbereich zum Teil mit Balustrade, zum Teil mit Relieffeldern geschmückt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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