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Eines der ersten Doppelhausprojekte in der Körnerstraße war 1902 die Errichtung der Häuser Nrn. 16 und 18 durch Maurermeister Michael Keck. Erhalten jedoch nur Nr. 16, Nr. 18 brannte 1943 völlig nieder.
Stattliches, dreigeschossiges Gebäude mit großem Zwerchhaus in Fachwerk und dreigeschossigem Erker an der Straßenfront. Der Putzbau mit den historisierend gestalteten Fenstergewänden erhebt sich über einem rustizierten Sockel; rustiziert auch das Mauerwerk der teilweise noch originalen Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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