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Von dem 1907 begonnenen Doppelhausprojekt der Baufirma Jean und Max Keiser blieben beide Haushälften erhalten. In ihrer Grundstruktur mit Dreigeschossigkeit und großem, teils schieferverkleidetem Zwerchhaus identisch, sind die Baudetails wie beispielsweise Höhe des halbrunden Erkers, Fensterformate oder Loggienausbildung sehr unterschiedlich gestaltet. Beide Häuser wurden wahrscheinlich bereits in der Erbauungszeit verschieden ausgeführt, andere Veränderungen erfolgten wohl erst zu einem späteren Zeitpunkt. Bemerkenswert die Erhaltung bzw. Rekonstruktion der historischen Fenster mit ihrer die relativ schlichten Bauten sehr prägenden Unterteilung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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