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Offenbach, Stadt und Landkreis
Dreieich
Buchschlag
  • Buchweg 10
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 89/11

Seit den Anfängen der Kolonie Buchschlag ist der evangelische Gottesdienst stets in Privathäusern oder in anderweitig genutzten Gebäuden (altes Forsthaus, oberer Stock im Feuerwehrhaus, Rathaussaal) abgehalten worden. Ab 1936 findet der Gottesdienst in einem von der Gemeinde erworbenen und für ihre Zwecke umgebauten Wohnhaus im Forstweg statt. Dafür wurde eigens ein Evangelischer Gemeindehaus-Bauverein gegründet. Schließlich gelingt es der stetig wachsenden Gemeinde im Jahr 1952, das dreieckige Grundstück in der Gabelung Buchweg - Jägerweg als Baugrundstück zu erwerben.

Die Entwürfe für den Kirchenneubau stammen von dem Buchschlager Architekten Heinz Knodt. Die tatsächliche Ausführung weicht zum Teil erheblich von den Entwurfsplänen ab. Es scheint eine längere Konzeptionsphase gegeben zu haben; vielleicht stammen die Pläne auch noch aus der Vorkriegszeit und werden von dem Architekten auf den modernen Stand gebracht. Knodt konzipiert die neue Kirche als asymmetrische Hallenkirche mit flachem Satteldach in betonter Schlichtheit; der in seiner Höhe dominierende Kirchturm, der direkt an der Straße steht, zieht jedoch von weitem schon die Aufmerksamkeit auf sich. Weitere Blickfänge sind die Fensterbänder aus Betonglas an Süd- und Ostfassade sowie das Steinrelief über dem Eingangsportal. Der Kirchenraum ist äußerst schlicht gehalten. Über dem Eingang im Osten befindet sich eine Empore, im nördlichen Teil des Raumes stützen mehrere Rundpfeiler die längere Partie des asymmetrischen Daches. Die Wände entbehren bis auf die Fenster jeglichen Schmucks und auch die Westwand hinter dem Altar erfährt nur durch den Lichteinfall durch das große seitliche Bodenfenster Belebung. Nach lutherischem Grundsatz soll den Besucher nichts von dem Gottesdienst ablenken. Die ursprünglich blockhafte Anordnung der Sitzreihen und die Aufstellung von Altar, Kanzel und Taufstein verfolgen ebenfalls grundlegende theologische Prinzipien: mit dem Verzicht auf eine Mittelstellung des Altars und der Einrichtung eines Mittelganges (Prozessionsgang) in der Bestuhlung - wie zur Zeit der Erbauung noch allgemein üblich -, entschließt sich die Gemeinde dazu, stattdessen die Kanzel in die Mitte vor die versammelte Gemeinde zu stellen. Somit wird das Verkünden des Evangeliums in den Vordergrund gerückt. Durch die Asymmetrie des Raumes (die Kanzel steht mittig zur Gemeinde, nicht aber mittig im Raum) wird dennoch eine spannungsreiche Gleichwertigkeit mit dem rechts von der Kanzel aufgestellten Altar erzielt. Da in dem 1956 veröffentlichten Grundriss noch eine konventionelle Gestaltung des Kirchenraums geplant war, scheint das Konzept ganz bewusst entwickelt worden zu sein. Ein Gemeinderaum lässt sich mittels einer Schiebewand bei Bedarf dem Gottesdienstraum hinzuschalten. Ende der 1970er Jahre wird im westlichen Teil des Grundstücks ein Gemeindesaal angebaut.

Altar, Kanzel und Taufstein stammen von den Bildhauerbrüdern Klaus und Hans Steinbrenner. Die Kanzel ist aus Eichenholz gefertigt und bildet durch ihre vertikale Konstruktion einen Kontrast zu Altar und Taufstein, die aus Muschelkalk gehauen sind und organisch geschwungene, runde Formen aufweisen. Eine ganz ähnliche Ausstattung der Brüder Steinbrenner findet sich auch in der Frankfurter Andreaskirche. Die Fenster stammen von Gerhard Dreher, der hier seine Vorstellungen vom Zusammenspiel von ungebrochenem weißen Licht und Architektur wie etwa auch in der Bonner Trinitatiskirche verwirklicht.

Der Denkmalwert des Kirchengebäudes begründet sich aus dem künstlerischen Gesamtkonzept, dem Architektur und Ausstattung gleichermaßen folgen. Die Architektur, die in ihrer gradlinigen Schlichtheit eher noch der Vorkriegszeit verhaftet ist, wird dabei durch die künstlerische Ausstattung aufgewertet. Der schlicht gehaltene Innenraum bildet hierbei den Hintergrund für die qualitativ hochwertigen Prinzipalien. Die bauzeittypischen Betonglasfenster erfüllen eine gliedernde Funktion in der Außenfassade, im Kircheninneren entfalten sie bei Lichteinfall ihre volle raumbelebende Wirkung.

Kulturdenkmal aus geschichtlichen und baugeschichtlichen sowie künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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