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Der Frankfurter Angestellte Otto Frey ging für die Errichtung seines Wohnhauses im Buchweg 18 einen Vertrag mit der Wohnungsfürsorge-Gesellschaft für Hessen in Darmstadt ein, die sich dazu verpflichtete, „die zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen, und zwar die Entwurfs- und Einzelzeichnungen, Ausschreibungsunterlagen und die Finanzierungspläne so rechtzeitig zu beschaffen, dass ein geregelter Baufortgang gewährleistet wird." Die Nachbarhäuser Nr. 14 und 16 sind gleicher Bauart, was darauf schließen lässt, dass die Gesellschaft den Wohnungsbau hier standardmäßig betrieben hat. Der Garagenbau ist von 1958. Bei dieser Maßnahme hat man außerdem die Umzäunung erneuert und den Eingang, der ursprünglich vom Buchweg aus zur Haustür führte, in den Pirschweg verlegt.
Das Haus weist bis auf einen Polygonalerker im Erdgeschoss einen nahezu quadratischen Grundriss auf, das Dach ist gewalmt und mit ebenfalls gewalmten Dachgauben versehen. Die Fenster haben Gewände aus Naturstein, während der Erker und die Ummauerung der Eingangstür in rotem Backstein ausgeführt und damit besonders betont sind. Als Vertreter der Bauwerke der 1920er Jahre in der Villenkolonie steht dieses Wohnhaus exemplarisch für die spätere Erweiterung der Siedlung als auch für die Tätigkeit der Hessischen Wohnungsfürsorgegesellschaft, die sich nach dem Ersten Weltkrieg zur Bekämpfung der Wohnungsnot gegründet hatte.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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