Kirchweg 7
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Dreieich
Buchschlag
  • Kirchweg 7
Flur: 1
Flurstück: 90/25

Das 1930/31 erbaute Wohnhaus Kirchweg 7 befindet sich auf dem großen Eckgrundstück Kirchweg/Buchwaldstraße und ist um einige Meter von der Straße nach hinten versetzt. Der breit gelagerte, schlicht verputzte Baukörper hat einen rechteckigen Grundriss und eine Sockelzone aus Naturstein. Die vordere Fassade des Hauses ist durch einen zentrierten, im Erdgeschoss vorspringenden rechteckigen Eingangsbereich mit hervorkragender Bedachung betont. Zum Haupteingang führt eine breite, an den Kanten abgerundete Freitreppe. Die Mittelachse wird im Obergeschoss markant durch vier senkrechte Fensterbahnen betont. Das Walmdach weist auf allen vier Seiten Gauben mit leicht geschwungenen Bogendächern auf (vermutlich ursprünglich Doppelfenstergauben, wie an der Ostseite zu sehen). Die Rückfassade weist zum Garten hin einen polygonalen Erker auf. Die Fenster mit hölzernen Klappläden. Der Garagen-/Terrassenanbau im Osten ist in den 60er Jahren erfolgt, passt sich jedoch in der äußeren Erscheinung dem Wohnhaus an.

Das repräsentative Wohnhaus stellt einen späten Vertreter der Koloniebebauung dar. Die schlichten Formen und der äußerst spärliche Einsatz von Schmuckelementen steht in einem Kontrast zu der oftmals in der Villenkolonie vorkommenden plastisch-ornamentalen Gestaltung und den Formen des Jugendstils. Die rationale Bauweise und klare Form, die mehr der Neuen Sachlichkeit als dem Klassizismus verhaftet zu sein scheint, bereichert die Bandbreite der Gestaltung der in der Siedlung vorkommenden Villen und rundet sie markant nach Nordosten ab.

Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen, baukünstlerischen sowie städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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