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Die Kirche wurde 1956 als Gotteshaus der katholischen Bonifatius-Siedlung errichtet, die ab 1949 vom gemeinnützigen Siedlungswerk Fulda GmbH unter Mithilfe des Internationalen Bauordens für ausgebombte und heimatvertriebene Familien erbaut wurde. Der weiß verputzte Bau entstand in der Form einer zeittypisch schlichten Betonbinderkonstruktion, worin er den übrigen Siedlungsbauten gleicht. Jedoch tritt er durch seine Größe und künstlerische Gestaltung als baulicher Fixpunkt im Mittelpunkt der Siedlung hervor. Das rechteckige Kirchenschiff wird durch den an der Süd-Ost Ecke eingerückten quadratischen Glockenturm und einen halbrunden Kapellenbau (Taufkapelle) mit eigenem Kegeldach, im Westen ergänzt. Südlich schließt sich unmittelbar, L-förmig abknickend, das Pfarrhaus an. Die Hanglage wurde genutzt, um im Osten eine hoch aufragende Hauptfassade zu schaffen, das Dach des Kirchenraumes steigt dahinter zunächst kurz an und fällt dann nach Westen hin in langgezogener Form ab. Geprägt wird die Hauptfassade durch eine großformatige Sgraffitoarbeit des Fuldaer Kirchenmalers Wirth, die den heiligen Michael als Drachentöter in zeittypisch geometrisierten Formen zeigt. Der Außenbau ist darüber hinaus schlicht gehalten, er wird weiterhin nur durch ein großes, nach außen hervortretendes Fenster auf der Nordseite und kreisrunde Lüftungsöffnungen, die an mehreren Außenseiten eine Lochmusterstruktur unterhalb des Dachansatzes bilden, akzentuiert.
Der Innenraum wird über ein erhöhtes Portal auf der Ostseite des Pfarrhauses erschlossen, von dort aus gelangt man durch einen Vorraum in den seitlich gelegenen einschiffigen Kirchenraum. Dieser ist saalartig auf den erhöhten Altarbereich im Osten ausgerichtet, im Westen schließt sich, halbrund zum restlichen Raum hin geöffnet, die Taufkapelle an. Eine Reihe freistehender quadratischer Pfeiler auf der Südseite und die sich gen Westen neigende, geschwungene Decke, setzen weitere architektonische Akzente. Markant ist das große Abendmahls-Fresko an der Altarrückwand, eine Arbeit des flämischen Künstlers Lode Bosman, von dem ebenso die Bildtafeln des Kreuzweges stammen.
Wie für die 1950er Jahre üblich, wird der Raum wesentlich durch verschiedene Fensterformate gestaltet, die durch ihre Buntglasscheiben eine künstlerische Farbwirkung entfalten. Die Belichtung des Altarbereichs erfolgt von der Längsseite her durch ein großes dreibahniges Fenster, die Seitenwände zeigen rundbogige Öffnungen, die Taufkapelle im Westen verfügt über ein durchgehendes Fensterband unter dem Deckenansatz. Alle Fenster wurden von dem flämischen Künstler Pieter van Velzen gestaltet, sie zeigen Motive aus dem Sonnengesang des heiligen Franziskus (südliche Seitenwand), Kirchenpatrone aus den Heimatkirchen der Vertriebenen (nördliche Seitenwand) und Szenen aus dem Glaubensbekenntnis (Taufkapelle). Eine Reihe kleinerer Rundbogenfenster über dem Portal ist zudem verschiedenen kirchlichen Schutzpatronen gewidmet.
Geplant wurde die Kirche, wie auch der Rest der Siedlung, vom Architekturbüro Josef Westermeier aus Hamm/ Westfalen. An der Errichtung des Baus waren neben Firmen der Region ganz wesentlich so genannte „Baugesellen" beteiligt, junge ungelernte Arbeitskräfte aus verschiedenen europäischen Ländern, die unter fachlicher Anleitung und vorwiegend in Handarbeit, bei der Errichtung der Gebäude halfen. Sie gehörten dem Internationalen Bauorden (IBO) an, der in den 1950er Jahren gegründet wurde, um mit Hilfe gemeinnütziger Freiwilligenarbeit Bauprojekte für Flüchtlinge und Vertriebene zu realisieren.
Die Kirche fügt sich in ihrer schlichten Formensprache gut in die umgebende kleinteilige Siedlungsstruktur ein, zeigt sich aber auch überzeugend als Vertreter des Kirchenbaus der 1950er Jahre, indem sie raumtechnische und bauliche Sachlichkeit mit eindeutig künstlerischen Architektur- und Bildelementen verbindet.
Kirche und Pfarrhaus haben sich als bauliche Einheit weitgehend unverändert erhalten, sie sind Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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