Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1904 errichtete das Bauunternehmen J. und M. Keiser die beiden viergeschossigen Wohnhäuser. Als Architekt zeichnete hier jedoch Max Schröder. Beide Häuser spiegelgleich erbaut, lediglich im Dachgeschoss unterschiedliche Gestaltung der Zwerchhäuser. Bei Haus Nr. 76 erhob sich ehemals über dem dreifach gekuppeltem Fenster ein hoher geschweifter Turmhelm, der leider nicht erhalten blieb; bei Haus Nr. 78 wurde der Giebel nach Kriegszerstörung vereinfacht wieder aufgebaut. Er war ursprünglich als reich verzierter, geschwungener Giebel ausgebildet. Beide Hausteinfassaden mit mittigem, viergeschossigem Erker, an den beiden äußeren Fensterachsen zweigeschossige Loggien, aufwändig gestaltet mit Säulen und Balustraden. Ebenso aufwändig die Gestaltung der Fenstergewände und Brüstungen mit historistischen Motiven, die teilweise den Jugendstil anklingen lassen. Besonders auffallend die beiden Hauseingänge, die von einer gemeinsamen Bogenstellung überfangen werden. Über seitlichen Balustraden mit gedrungenen Säulen und mittiger Doppelsäule mit reich verzierten Kapitellen erhebt sich eine geschweifter Giebel mit ovaler Öffnung. Über dem Gesims der Doppelsäule „wächst" eine Eiche, dessen Laubwerk sich über dem Giebelfeld ausbreitet und mit Eichhörnchen und Vögeln bestückt ist. Bei Haus Nr. 76 hat sich zudem die originale Tür mit Verzierungen in Jugendstilanklängen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |