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Gebäudeensemble erbaut an städtebaulich exponierter Lage im Kreuzungsbereich Frankfurter Straße/Bergstraße. Sandsteinbauten mit Satteldächern traufständig zur Bergstraße, das Feuerwehrgerätehaus mit Turmaufbau etwas höher und voluminöser als das sich daran anschließende ehemalige Backhaus.
Die Gebäudegruppe aus der Mitte des 19. Jhs. ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |