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Erbaut 1836 als Nachfolgebau einer Schule von 1717. Zweigeschossiger, dreizoniger Fachwerkbau in einfacher Konstruktion mit recht groß dimensionierten Eckständern und auffälliger Rähmschwelle. Doppelläufige Treppenanlage straßenseitig ebenso erhalten wie das für einen Schulbau dieser Zeit typische Dachtürmchen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |