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Als Ortsgerichtsgebäude im Jahr 1900 vom Großherzoglichen Hochbauamt Dieburg errichtet. Zweigeschossiger Putzbau mit Sandsteinzierelementen unter schiefergedecktem Krüppelwalmdach. Blickpunkt ist der runde Eckerker am Obergeschoss. Er besitzt profilierte Sandsteinkonsolen, ein dreiteiliges Fenster mit Schulterbögen und eine geschwungene Turmhaube mit eiserner Turmspitze. Die Fassaden über rustiziertem Sockel schlicht mit großen Rundbogenfenstern im Erdgeschoss, gekuppelten Rechteckfenstern im Obergeschoss und Segmentbogenfenstern im Dachgeschoss. An der Hospitalstraße Zwerchhaus mit Krüppelwalmdach, daneben Schleppgauben. Neben dem geschichtlichen und baukünstlerischen Wert hat das Gebäude hohe städtebauliche Bedeutung am Schnittpunkt von Luisen-, Hospital- und Rathenaustraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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