Mainstraße 37
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Mainstraße 37
Flur: 3
Flurstück: 243

Ursprünglich als Doppelhaus mit Mainstraße 35 erbaut im Jahr 1903. Nr. 35 nicht erhalten. Als Architekten des historistischen Wohnhauses zeichneten Peter Karl Augenthaler und Karl Brunn. Das viergeschossige, verputzte Gebäude ist an der Fassade mit zahlreichen Sandsteinelementen reich verziert. An der rechten Achse zweigeschossiger Erker mit Balkon und schmiedeeisernem Gitter. Darüber Fenstergewände mit floralem Dekor. Linksseitig sandsteingefasste dreiteilige Fenster mit darüber liegendem Balkon auf kräftigen Löwenkonsolen. Mansarddachgeschoss mit Gauben, wobei die östliche einst einen hohen Turmhelm trug. Erhalten die Einfriedung mit Sandsteinpfosten und reich verziertem schmiedeeisernem Gitter.

Baukünstlerisch wertvolles und städtebaulich bedeutendes Gebäude in direkter Nachbarschaft zum Metzlerschen Badetempel.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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