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Zweigeschossiger, wahrscheinlich um 1923 errichteter Villenbau. Verputzter Massivbau, im Walmdach auffällige Fledermausgaupen. Zur Straße halbrunder Vorbau, im Erdgeschoss hier eine offene, von kannellierten Säulen getragene Loggia, von der eine mit Steinkugeln geschmückte Freitreppe in den Garten führt; darüber ein geschlossener Wintergarten mit Fensterband. Nördlich Eingangsbereich mit Treppenanlage, rückwärtig Dienstboteneingang.
Im Innern die originale Raumdisposition trotz Umbauten erhalten, originale Holztreppe mit Knäufen. Im Wintergarten Steinboden sowie fest installiertes Brunnenbecken.
Der große, bis zur Straße reichende Vorgarten zugunsten eines Wohnhausbaues von 1993/94 leider verloren. Trotz dieser optischen Beeinträchtigung ist die in ihrer Substanz gut erhaltene Villa von architekturgeschichtlicher und baukünstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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