Taunusstraße 18
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Taunusstraße 18
Flur: 3
Flurstück: 522/4

Der Architekt Philipp Hufnagel zeichnete 1898 für den Neubau an der Taunusstraße, 1899 Fertigstellung. Das Erdgeschoss mit Sandsteinplatten verkleidet, die Obergeschosse verputzt mit Zierelementen in Werkstein. Rhythmisierung der Fassade durch Pilaster über zwei Geschosse, reich verzierte Fenstergewände in neobarocken Formen. Im Dachbereich Zwerchhaus rechtsseitig, eventuell bestand ursprünglich auch linksseitig ein Zwerchhaus, das durch Kriegseinwirkungen zerstört wurde. In der Mitte Schleppgaube. Zum guten Gesamteindruck des Hauses tragen maßgeblich die original erhaltenen bzw. rekonstruierten Fenster bei.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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