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Villenartiges Doppelhaus von 1903; errichtet vom Architekten Philipp Forster. Zweigeschossig mit Mansarddach zu je drei Achsen mit Betonung der Straßenfront durch seitliche Risalite mit Balkonerkern und Schmuckgiebeln.
Aufwändige Hausteinfassaden mit neo-barocken Schmuckformen.
Insgesamt Nr. 11 in besser erhaltenem Zustand als Nr. 13, hier auch Einfriedung mit Sandsteinpfosten und Staketenzaun im ursprünglichen Zustand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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