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Bereits 1898 wurde diese Villa von der Baufirma Gebrüder Hasenbach errichtet. Gedrungener, kubischer Baukörper mit seitlichem Risalit und Schmuckgiebel, hier zusätzliche Betonung durch einen Balkonerker. Wiederum sorgfältige Hausteinfassade mit schönen Verzierungen in Renaissanceformen. Insgesamt weniger aufwändige Gestaltung als beispielsweise Haus Tulpenhofstraße 52. Erhalten auch hier Teile der ursprünglichen Einfriedung.
Trotz Umbaus zum Zweifamilienhaus im Jahre 1934 guter Erhaltungszustand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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