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Doppelwohnhaus von 1877 und damit sehr frühe Bebauung in einem erst nach 1900 kontinuierlich erschlossenen Bereich der Waldstraße. Bauherr und wohl auch Architekt war der Zimmermeister Albert Thomson. Die zweigeschossigen Putzbauten mit Sandsteinelementen wurden im spätklassizistischen Stil erbaut. Beide Häuser mit leicht vortretendem Mittelrisalit, der ehemals jeweils einen Giebel trug. Schlichte Rechteckfenstergewände mit teilweise weit vorkragenden Verdachungen. Stark profiliertes Kranzgesims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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