Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Gebäude von 1905 gehört gemeinsam mit den Häusern Ludwigstraße 74, 76, 78 und dem Eckhaus Frankfurter Straße 97 zu einer monumentalen, viergeschossigen Wohnhausgruppe, die einen hohen baukünstlerischen Wert besitzt und sehr gut erhalten ist. Als Architekt fungierte das Bauunternehmen J. und M. Keiser. Schöne Hausteinfassade mit neobarockem Dekor. Das Erdgeschoss mit rustizierenden Platten verkleidet, reich verziertes Portal mit Oberlicht. Mittig ein zweigeschossiger, flacher Erker mit darüber liegendem Balkon mit schmiedeeisernem Brüstungsgitter. Fenstergewände im ersten Obergeschoss mit Kartuschen reich geschmückt, die anderen Fenstergewände schlichter mit einfachen profilierten Sohlbänken und Gesimsen. Im Dachbereich Zwerchhaus mit geschweiftem Giebel, seitlich jeweils eine ovale Gaube.
Qualitätvolle Fassade innerhalb dieser städtebaulich dominanten Häusergruppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |