Austraße 1–9
Austraße 10–16
Austraße 41 nach Süden
Karlstraße 47–52
Karlstraße 56
Ecke Austraße/Hermann-Steinhäuser-Straße
Hermann-Steinhäuser-Straße 41 nach Westen
Hermann-Steinhäuser-Straße 24–34
Mainstraße 127–133
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Austraße - Hermann-Steinhäuser-Straße
Gesamtanlage V

Austraße und Hermann-Steinhäuser-Straße, bis 1939 Rohrstraße benannt, wurden 1865 angelegt und mit zwei- bis dreigeschossigen Mietshausbauten bestückt. Auf der nordwestlich angrenzenden Fläche, die heute mit Hochhausbauten bestanden ist, erhob sich einst die Lederfabrik Mayer & Sohn. Sie war in Offenbach führend in der am Ende des 19. Jahrhunderts in Amerika entwickelten Chromgerbung, die die Lederherstellung entscheidend beschleunigte. Beispielsweise konnten 1907 wöchentlich 60.000 Felle ausgeliefert werden. Der Betrieb hatte zu dieser Blütezeit rund 750 Mitarbeiter. Von den Bauten blieb nichts erhalten, lediglich die von dem Bildhauer Karl Huber geschaffenen Skulpturen des monumentalen Verwaltungsbaues von Hugo Eberhardt haben im Foyer des Rathauses einen neuen Standort gefunden.

Die erhaltenen umliegenden Wohnhäuser stammen größtenteils aus den Jahren 1890 bis 1910. Es sind meist bescheidene Putzbauten mit Sandsteinfensterwänden in einfachen historistischen oder neoklassizistischen Formen. Häufig sind die Dachgeschosse mit Zwerchhäusern und Dachgauben versehen und von Beginn an zu Wohnungen ausgebaut.

Eine Ausnahme bilden die kleinen, zweigeschossigen Backsteinbauten Hermann-Steinhäuser-Straße 33 bis 41, die als einfache Arbeiterhäuser reich ornamentierte Fassaden aufweisen.

Zugehörig auch die Häuser an der Mainstraße, die nach der Fertigstellung des Maindammes 1893 errichtet wurden. Es sind überwiegend voluminöse Wohnbauten mit reich verzierten Fassaden. Besonders gut erhalten und aufwändig gestaltet die Häuser Mainstraße 129 und 137 aus den Jahren 1896 bzw. 1894, die als Einzelkulturdenkmäler geschützt sind.

Das von einigen unmaßstäblichen Neubauten gestörte Gebiet ist insbesondere von orts- und sozialgeschichtlichem sowie von bauhistorischem Interesse.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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