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Als "Schweizerhaus" konzipiertes Wohnhaus aus dem Jahr 1912. Zweigeschossiger, mäßig gegliederter Bau mit einem über konsolgestützten Sparren vorgezogenem Satteldach und Abwalmungen über den Seitengiebeln. Das Erdgeschoss massiv und materialvielfältig (Back-, Bruch-, Sandstein, Putz) errichtet. Oberund überstehendes Dachgeschoss hingegen in Fachwerk aufgestockt. Entsprechend der alpenländisch-bäuerlichen Tradition ein umlaufender hölzerner Balkon mit ornamental ausgesägten Brettdocken. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |