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Bahnhofstraße: 39-49, 8-26, 46-48
Kaiserstraße: 60-62
Ludwigstraße: 95-97
Offenbach besaß ab 1847/48 eine eigene Bahnlinie nach Frankfurt, die später Lokalbahn genannt wurde. Am 1.10.1955 hatte die Lokalbahn ihre letzte Fahrt. Der zugehörige Lokalbahnhof ist nicht erhalten, er lag westlich der heutigen Kreuzung Berliner Straße/Kaiserstraße.
Die ehemals seitlich zum Bahnhofsgebäude führende Bahnhofstraße wurde kurz vor 1864 angelegt. Einige Gebäude waren bereits 1862 errichtet worden, so auch Haus Bahnhofstraße 18 (Architekt: Friedrich Stock). Die bevorzugte Lage nahe des Bahnhofs ließ einige aufwändig gestaltete, dreigeschossige Wohn- und Geschäftshäuser entstehen. So beispielsweise das Haus Bahnhofstraße 10, das 1874 errichtet wurde und dessen breite Fassade reiche geschmückte, spätklassizistische Fenster-gewände zieren. Die Gebäude Bahnhofstraße 8 und 22 wurden nach Entwürfen des Bauunternehmers Ernst Hasenbach in den Jahren 1874/75 errichtet. Der westliche Teil der Gesamtanlage bietet ein variantenreiches Bild: es sind zwei-bis viergeschossige Wohnhäuser aus den Jahren 1870 bzw. um 1900, die überwiegend schlichter gestaltet sind. Gleiches gilt für die an der Ludwigstraße gelegenen Eckbauten.
Wo die Bahnhofstraße in die Kaiserstraße (früher: Kanalstraße bzw. Straße der Republik) mündet, erfuhr auch die 1828 eingeweihte St. Paul-Kirche 1865 ihre prägende Erweiterung. Nach Erneuerungsarbeiten durch Martin Weber und Dominikus Böhm in den frühen 1920er Jahren und schweren Kriegszerstörungen 1943/45 wurde die Kirche 1953 vom Offenbacher Architekten Carl Müller schöpferisch wiederaufgebaut: Im Inneren durch spätere Umgestaltungen stark verändert, zeigt sich der von einem Turm begleitete Außenbau zur Kaiserstraße unverändert mit natursteinsichtiger Fassade mit historischen Formzitaten - und verkörpert damit in moderner Interpretation das prägende Wachstum im Einflussbereich der Offenbach der Bahnhofstraße in der Mitte des 19. Jahrhunderts.
Die Gesamtanlage in der nur in Teilen erhaltenen Bahnhofstraße - mit St. Paul als Ausläufer in der Kaiserstraße - ist von hohem geschichtlichem, baukünstlerischem und städtebaulichem Wert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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