Bettinastraße 60, Ecke Ludwigstraße
Bettinastraße 52–56
Pirazzistraße 19
Lilistraße 10–12
Bernardstraße 102–106
Bernardstraße 94 nach Westen
Lilistraße 17 nach Süden
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Bernardstraße - Lilistraße
Gesamtanlage XVII

Die Bernardstraße wurde in ihrem östlichen Teil bereits 1864 angelegt und zumindest seit 1875 Stiftstraße genannt. Die westliche Verlängerung stadtauswärts hieß Äpfelallee und wurde ab 1876 ausgebaut und beide Straßen insgesamt zur Bernardstraße umbenannt. Das 1873 erbaute zweigeschossige Wohnhaus Bernardstraße 96 ist daher eines der ältesten bestehenden Gebäude an der ehemaligen Äpfelallee. Mehrheitlich wurden die Wohn- und Geschäftshäuser in diesem Bereich in den Jahren um 1900 errichtet. So das neoklassizistische Gebäude Bernardstraße 102 von 1899 oder das viergeschossige Wohnhaus Bernardstraße 104 von 1898. Als Bauausführende sind hier vielfach die Bauunternehmen Peter Maus und Fritz Müller anzutreffen.

Die querende Lilistraße wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau der Äpfelallee ebenfalls ab 1876 angelegt. Zu den ältesten erhaltenen Bauten der Straße zählen die dreigeschossigen Wohnhäuser Lilistraße 10 und 12, die beide wohl in den 1880er Jahren entstanden. Die gegenüber liegenden viergeschossigen Wohnbauten wurden 1913 vom Bauunternehmen Gebrüder Beck errichtet. Die sachlich gehaltenen Fassaden werden durch Vorbauten belebt, die in den Mansarddachgeschossen in Zwerchhausgiebeln fortgeführt werden. Die Erdgeschosse beider Häuser waren einst mit einer Putzrustika versehen. Erhalten ist dies beim 1907 errichteten Eckhaus Lilistraße 17, das aufgrund seines guten Erhaltungszustandes und seiner städtebaulichen Bedeutung als einzelnes Kulturdenkmal geschützt ist.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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