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Ältester Teil der Gesamtanlage ist die seit 1758 bestehende Domstraße, die 1780 und 1830 ausgebaut wurde. Im Bereich der Einmündung zur Taunusstraße hat sich eine kleine Gruppe klassizistischer Wohnhäuser erhalten. Die Gebäude der Zeit um 1860 haben schlichte Putzfassaden mit Sandsteingewänden. Reich verziert das Haus Domstraße 71, das 1865 errichtet wurde und als Einzelkulturdenkmal eingetragen ist. Häuser gleicher Bauzeit finden sich auch entlang der Taunusstraße. Beispielsweise das Eckhaus Taunusstraße 14, das 1865 errichtet wurde und sich durch aufwändig gestaltete Fenster- und Türgewände auszeichnet. Vom Ende des 19. Jahrhunderts datieren die historistisch geprägten Wohn- und Geschäftshäuser wie Taunusstraße 26 aus dem Jahre 1891 von dem Architekten Carl Wiegand oder Taunusstraße 24 von 1894 nach Plänen Carl Lipps. Im Bereich der Gesamtanlage Taunusstraße 43 bis 51 dominieren die spätklassizistisch geprägten Fassaden. Z. B. das dreigeschossige Wohnhaus Taunusstraße 49, das 1894 das Baugeschäft Augenthaler erbaute.
Dieser Teil der Taunusstraße zeigt am besten die einstige Bebauung des Nordends, das heute nach starken Kriegszerstörungen von Neubauten geprägt ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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