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Massiv und in Fachwerk erstelltes, durchgehend verputztes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach. An der südlichen Traufseite zur Mitte hin ein Standerker mit markantem, allseitigem Geschossüberstand und Abgang zu dem wohl aus der Zeit um 1500 stammenden Gewölbekeller; daneben der über Stufen erschlossene, rundbogige Eingang mit im Scheitel festgehaltener Jahreszahl 1560. Das Gebäude stellt das ehemalige Verwalter- bzw. Gesindehaus des Unterhofes dar. (Für Umfassungsmauer der Hofanlage s. Jahnstraße o. Nr.). Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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