Ehemalige Mato-Fabrik, ehemaliges Musterzimmer
Ehemalige Mato-Fabrik, Balkonvorbau
Ehemalige Mato-Fabrik, Bieberer Straße 215
Ehemalige Mato-Fabrik, Detail Fenster
Ehemalige Mato-Fabrik, ehemaliges Musterzimmer
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Bieberer Straße 215
Verwaltungs- und Torbau
Flur: 9
Flurstück: 19/6

Der Architekt Philipp Hufnagel entwarf 1921/22 die Pläne für die Fabrik- und Verwaltungsgebäude der Firma Schmetzer AG, eine Spezialfabrik für Artikel aus Zelluloid, Bein, Holz, Galalith etc. Sie stellte u. a. Zubehör für die Portefeuillerindustrie her, z.B. Taschenbügel. Mit der Ausführung des ersten Bauabschnittes an der Bieberer Straße wurde 1923 begonnen. 1925/26 zeichnete Philipp Hufnagel einen Entwurf für die Erweiterung des Firmengeländes in monumentalen Dimensionen. Diese Pläne, die auch ein neungeschossiges Hochhaus vorsahen, konnten nicht realisiert werden. Im Jahr 1930 wird die Firma Curt Matthaei neuer Eigentümer. Sie war u.a. auf die Fabrikation elastischer Gurtverbinder für Förderbänder spezialisiert. Es wurden weitere Gebäude auf dem Firmengelände errichtet bzw. bestehende Bauten für die veränderten Bedingungen umgebaut. 1988 wurde die Hauptproduktion nach Mühlheim-Dietesheim verlagert. Seit den 1990er Jahren werden die Räumlichkeiten überwiegend als Künstlerateliers und Ausstellungshallen genutzt.

Der Verwaltungs- und Torbau zeichnet sich durch einen weitgehend originalen Erhaltungszustand aus. Die zwei- und dreigeschossigen Gebäude in gedrungenen Proportionen sind verputzt und mit einer Sandsteingliederung versehen. Die Details im Stil des Art d'co: beispielsweise die kristallinen Formen der Kapitelle über den Stützen des Torbaues und des vorderen Balkons. Von besonderem Seltenheitswert der Erhaltungszustand des ehemaligen Musterzimmers über der Tordurchfahrt. Der segmentbogig gewölbte Raum ist heute verkürzt, zeigt aber noch die ursprünglichen eingebauten Vitrinen, Wandschränken und -verkleidungen. Die Einbauten sind in einem dunklen Grün gefasst. Belichtet wird das Musterzimmer zweiseitig von quadratischen Fenstern mit einzigartigen diagonalen Sprossen.

Als seltener Vertreter einer an Neubauten armen Epoche sind die Bauten und Ausstattungsteile von besonderem baukünstlerischem und geschichtlichem Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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