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Gut erhaltene Villa im Landhausstil, erbaut 1913 von dem Architekten Friedrich Bossert. Verputzter, eingeschossiger Baukörper mit hohem Mansarddach in Biberschwanzziegeldeckung, Dachgauben mit Walmdach. Die Giebelseiten jeweils im Obergeschoss mit Holzschindeln verkleidet. An Vorder- und Rückseite Erker, zur Straße rechteckig mit dezenter Gliederung, zum Garten hin polygonal mit darüber liegendem Balkon. Der Bau im guten Erhaltungszustand mit Sprossenfenstern und Klappläden ist ein schönes Beispiel einer Villa im Landhausstil innerhalb des Offenbacher Gartenstadtviertels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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