Frankfurter Straße 44
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Frankfurter Straße 44
Sachteil: Obergeschoss
Flur: 1
Flurstück: 24/1

Eines der ältesten erhaltenen Wohn- und Geschäftshäuser der Frankfurter Straße. Das traufständige Gebäude wurde vermutlich in den 1770er Jahren erbaut. Es wurde 1795 vom isenburgischen Minister Freiherr von Goldner erworben und bereits 1801 weiter veräußert. 1863 Verkauf an den ehemaligen Bäckermeister M. Mack, darauf folgender Umbau mit Aufstockung um ein drittes Geschoss und Änderung der Fassade im historistischen Stil mit klassizistischen Sandsteinfenstergewänden. Im Zweiten Weltkrieg nur kleinere Schäden am Dach. Durch diesen glücklichen Umstand blieb im ersten Stockwerk eine künstlerisch wertvolle Stuckdekoration erhalten. Im klassizistischen Stil sind Decken und eine Kaminnische mit original erhaltenem Ofen ausgeführt. Zudem vermitteln Flügeltüren und Treppe einen guten Eindruck der ursprünglichen Raumausstattung. Der künstlerische Zeugniswert verbunden mit dem guten, äußerst seltenen Erhaltungszustand führt trotz modern verändertem Erdgeschoss zu einer Einordnung als Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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