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Villa im Stile der Neorenaissance, im Jahre 1900 durch Rechtsanwalt von Brentano erbaut. Entwerfende und ausführende Baufirma war Friedrich Stock III. Kubischer, verputzter Baukörper mit Seitenrisalit an der Straßenfassade. Hier eingeschossiger Erker und darüber liegender Balkon mit Sandsteinbalustrade. Oberer Abschluss durch geschweiften Renaissancegiebel mit bekrönendem, schmiedeeisernem und reich verziertem Knauf. Betonung der Kanten an der Fassade durch Sandsteinquader. An der Westseite kleines Zwerchhaus mit geschweiftem Giebel; die Ostseite mit Treppenhausturm und rundbogigem Sandsteinportal. An der Gartenfront wurde 1906 ein zweigeschossiger Verandaanbau errichtet. Trennung der beiden Geschosse durch Sandsteingesims. Laibungen der variantenreichen Fensterformen in Sandstein mit Verdachungen oder Schlusssteinen. Ebenfalls aus dem Jahr 1900 stammt die Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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