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Flur 1 Flurstück 668
Hochbunker von 1942/43 auf dem Gelände des ehemaligen jüdischen Friedhofs, der bereits 1861 geschlossen wurde. Gegenüber des Busbahnhofs an der Bismarckstraße hat der langstreckte Bunker mit Satteldach eine große stadträumliche Wirkung. Die Fassaden werden durch kleine runde und quadratische Öffnungen gegliedert. Im Dach kleine Schleppgauben. Einer der größten Hochbunker von den ehemals 13 Bunkern in Offenbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |