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Nahe der südöstlichen Ecke des Liliparks steht ein Grenzmal aus rotem Sandstein. Der teilweise beschädigte Stein ist einseitig beschriftet mit „B 1789". Das „B" steht wahrscheinlich für Bernard und markierte einst deren Grundstücksgrenze (siehe auch Bernardbau Herrnstraße 59-61 und Büsing-Palais Herrnstraße 80-84).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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