Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Seit Abbruch des Nachbargebäudes Nr.11 ecklagig erscheinender, über den Hofraum traufseitig erschlossener, verputzter Fachwerkbau von zwei Geschossen, allseitigem Geschossüberstand, vorkragendem Giebel und Satteldach. In diesem wohl aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammenden Wohnhaus einer Hofreite (erhalten sind die barocken Pfosten der Hofeinfahrt) war 1771-1795 die reformierte Schule mit Lehrerwohnung untergebracht. Kulturdenkmal aus architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |