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Die um 1766 als Westgrenze angelegte Straße wurde wegen des in der Mitte liegenden, offenen Abwasserkanals Canalstraße genannt. Ab 1872 Zuschüttung des Kanals und Anlage einer Allee. Der mittige Fußweg wurde kunstvoll in einem kleinteiligen Pflaster gestaltet. Dunkle Basaltsteine und helle Kalksteine bilden geometrische Muster und Streifen. Die neu gestaltete Straße wurde ab 1876 Kaiserstraße genannt. Die Pflasterung ist von stadtgeschichtlicher Bedeutung und hat heute hohen Seltenheitswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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