Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am Alten Rathaus
53
Bahnhofstraße
1
2
Dieburger Straße
5, 7 (KD), 9, 11
2 (KD), 4-8, 10 (KD), 12
Kirchgasse
o. Nr. Kirche (KD)
Mainzer Straße
1
2 (KD), 4 (KD)
Die Gesamtanlage Ortsmitte umfasst den näheren Umkreis der Evangelischen Pfarrkirche, in dem sich historische Bebauungsstruktur und Gebäudesubstanz in erfahrbar größerer Dichte erhalten haben. Das Gasthaus Mainzer Straße 4 und das gegenüber liegende, bis zum Graben sich erstreckende Kleinbauern-/Handwerkerhaus Mainzer Straße 1 (früher Nr. 3) mit rückwärtiger Scheune und ehemaliger Schmiede stehen am westlichen Beginn des ausgewiesenen Bereichs. Die Häusergruppe aus Dieburger Straße 11, einem giebelständigen, verschindelten Fachwerkbau wohl aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Dieburger Straße 12, einem ursprünglich im Straßenraum stehenden, dann um 90 Grad nach außen versetzten, jetzt verkleideten Fachwerkbau des 19. Jahrhunderts, der Hofanlage Dieburger Straße 7 sowie Dieburger Straße 10 (18. Jahrhundert) mit Durchblick zum früheren Gasthof "Zur Linde" (1671), Mainzer Straße 2 bei der Kirche, markiert heute den historischen Dorfeingang von Osten.
Das an der Kreuzung von Mainzer Straße, Dieburger Straße, Bahnhofstraße und Kirchgasse gelegene Haus Mainzer Straße 2 wirkt dabei sowohl in den Straßenraum der ost-westlichen Hauptstraße wie nach Norden in die Bahnhofstraße, wo die dortige Nr. 1 den nördlichen Abschluss der Gesamtanlage bildet. Das den Straßenraum dicht flankierende Haus Dieburger Straße 2 und das neuere Wohnhaus der Hofanlage Dieburger Straße 5 in traditionellem Umriss vervollständigen einen geschlossenen Raum straßenseitig um die Kirche. Der Kirchhof wirkt geprägt von den Giebelwänden der beiden Scheunen Dieburger Straße 5 und Am alten Rathaus 26, letztere, möglicherweise ins 18. Jahrhundert zurückgehend, in ihrer Substanz weitgehend erhalten. Dieburger Straße 4, aus den 1950er Jahren, und Dieburger Straße 6, ein Ziegelbau der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts mit Sandsteingewänden, sind, auch in ihrer Höhe, Gebäude eher städtischen Zuschnitts innerhalb des ausgewiesenen Bereichs.
Der früher von einem Graben (Gebück) umgebene Ort mit oval gestrecktem Siedlungsbereich wird noch immer von den bestimmenden west-östlichen Hauptstraßen und den kürzeren kreuzenden oder abknickenden Nord-Süd-Querverbindungen erschlossen. Neben der Gesamtanlage im Bereich der Kirche zeugen noch die überwiegend giebelständig gereihten Fachwerkbauten Am alten Rathaus 15, 17, 19, 25, 27/29, als Kulturdenkmale ausgewiesen, sowie die Gebäude um Mainzer Straße 22 am ehemaligen westlichen Ortseingang anschaulich von der historischen Dorfstruktur.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |