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Traufständiger Fachwerkwohnbau, erbaut 1742 mit Halbwalm zur Kirchgasse, ein Gewölbekeller mit separatem Eingang vom Hof aus erschlossen. Markante Anreihung von Mannfiguren im Obergeschoss und Diagonalstreben unter den Fenstern, das Untergeschoss mit der historischen Erschließung des dreizonigen Hauses verändert. Über der Tür befindet sich eine Inschrift zu Erbauer und Jahreszahl. Das Gebäude befindet sich an wichtiger Stelle im Ort, es verbindet die ortsbildprägende Häuserreihe Am Alten Rathaus 15-27/29 mit dem Kernbereich des Kirchhofs. Daher ist es aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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