Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges, dreizoniges Fachwerkhaus mit ungestörtem, konstruktivem Fachwerk. Obergeschoss leicht vorkragend, traufseitig außen Diagonalstreben von Schwelle zu Rähm, traufseitig zum Hof auch drittelhohe Fußstreben. Die hintere Stallzone massiv aufgemauert, der Giebel mit einer Verschindelung von 1941, von innen im Dachbereich Teile des Fachwerkgefüges mit Andreaskreuzverstrebungen erkennbar. Ein wohl dem Gebäude ursprünglich zugehöriger, aber nach oben versetzter Türsturz mit Hauszeichen und Jahrszahl 1669. Originell profilierter Sandsteintorpfosten erhalten. Das Gesamtgefüge scheint in das 18. Jahrhundert zu verweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |