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Fachwerkwohnhaus erbaut um 1840, genutzt als erste Lateinschule des Ortes. Vollständig erhalten sind Raumaufteilung mit bauzeitlicher Innenausstattung (Windfang, Türen, Kamineinrichtungen, Vertäfelungen etc.) in gutem Erhaltungszustand sowie Außenverschieferung, Dachdeckung und Hofpflasterung. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |