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Sandsteinkreuz mit kurzen Armen auf einem massigen Kreuzstamm, eingemauert in eine Bruchsteinmauer am etwa 1996 neu geschaffenen Häfnerplatz, versetzt von Robert-Bloch-Straße 11. Ursprünglich stand es zusammen mit zwei weiteren Kreuzen in der Gemarkung "Bei den drei Kreuzen", heute Wiesenstraße. Das zweite Kreuz wurde 1978 in den Hessenpark in Neu-Anspach versetzt. Das dritte Kreuz galt schon 1932 als verschollen. In das Kreuz ist eine Zimmermannsaxt als Relief eingearbeitet. Spätmittelalterlich/früh-neuzeitlich. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |