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L-förmiges Gebäudeensemble bestehend aus einer in ihrer Größe beachtlichen Bruchsteinscheune (Kelterei) aus ortstypischem "Rotliegendem" unter Krüppelwalmdach und einer quer dazu stehenden, eingeschossigen ehemaligen Zehntscheune mit Bruchsteinmauern und freiliegendem Fachwerkgebälk, über alten Resten um 1830 neu erbaut. Heute umgebaut und genutzt für Kulturzwecke ist dieses Gebäudeensemble wichtiger Bestandteil der historischen Ortsmitte Urberachs und somit aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |