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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach als Teil einer ehemaligen Hofreite bestehend aus Wohnhaus, Ställen und Scheune aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Giebelfront aus Bruchsteinmauerwerk und Fenstergewände aus rotem Sandstein um 1830 erneuert. Das zuvor verputzte und um 1908 freigelegte Fachwerk zur Langener Straße ebenfalls teilweise erneuert. Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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