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Massives, zweigeschossiges Wohnhaus einer Hofanlage in der Ortsmitte Lengfeld an der Kreuzung von Bismarckstraße und Borngasse gelegen. Das übereck verlaufende Gebäude mit auffälligem Treppengiebel und differenzierter Fassadengliederung, die Tordurchfahrt durch massive Steinquader akzentuiert, der Bau ansonsten verputzt mit freiliegendem Hausteinsockel. Die zahlreichen Fenster (je Etage sechs an der Bismarckstraße, drei an der Borngasse und zwei am Eck) eingefasst durch Sandsteingewände.
Der im Stil des Klassizismus gestaltete Bau ist Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |