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Zweigeschossiger, um 1800 erbauter Fachwerkbau, steiles durch weit auskragende Aufschieblinge leicht geschweiftes Satteldach, giebelseitig zum Verlauf des Gäßchens, Biberschwanzeindeckung. Grundrissfläche des Untergeschosses annähernd ein Parallelogramm, darüber die des Obergeschosses einem Trapez ähnlich. Hierdurch entsteht ein ungleich weites Auskragen des Obergeschosses. Der Betraum befand sich im Zwischengeschoss dieses Hauses, nach Überlieferung besaß der Synagogensaal eine gewölbte Decke mit Bemalung. Die Frauenempore befand sich einseitig im Obergeschoss. Um die Synagoge herum 1820 Bau eines Wohnhauses mit Ladengeschäft. 1863 bis 1865 wurde das Wohnhaus erneuert.
Der Gebäudekomplex (Wohn- und Ladengeschäft mit Synagoge) wurde 1932 an eine nichtjüdische Familie verkauft. Dabei wurde jedoch die Vereinbarung getroffen, dass der Betsaal weiterhin zur Abhaltung von Gottesdiensten verwendet werden könnte.
Das Gebäude blieb erhalten, doch wurde nach 1945 der frühere Betsaal als Lagerraum des Geschäftes verwendet. Dabei wurde eine Zwischendecke eingezogen. Die ehemals segmentbogenartigen Fenster wurden verändert, das Synagogengebäude (Fachwerk) verputzt. Auch die Fassade des Wohnhauses wurde verändert, doch blieb bis heute die Eigenart des Anwesens - das heißt das um das ehemalige Synagogengebäude herumgebaute Wohn- und Geschäftshaus - erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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